Das Ende des Bistums Worms im 19. Jh.
Der Wechsel ins neue Jahrhundert brachte auch einen Wechsel in der Landes- und Bistumszugehörigkeit. Das alte Reich brach zusammen, die Neuordnung der Länder und die damit verbundene Säkularisation führte zum Ende der Kurpfalz, vieler geistlicher Besitztümer und auch zum Ende des Bistums Worms.
Bedingt durch die Kriege nach der Französischen Revolution, die wieder einmal über Jahrzehnte hinweg großes Leid über die Bevölkerung brachten, wurde der rechtsrheinische Rest der Diözese Worms durch das wormsische Vikariat Lampertheim verwaltet. Der bisherige Bischof von Worms, Erzbischof von Mainz und Bischof von Konstanz, war inzwischen Erzbischof von Regensburg. Staatlich gehörten die meisten Orte des Vikariats Lampertheim seit 1802 zu Baden, und so setzte der Großherzog durch, daß seine 120 Orte ab 1812 vom speyerischen Vikariat Bruchsal betreut wurden. Erst 1818 war das Gebiet der neuen Erzdiözese Freiburg festgelegt, dann dauerte es noch einmal neun Jahre, bis ihr erster Erzbischof gewählt werden konnte, Bernhard Boll.
Was bedeutete das für Sandhausen? Nachdem das Franziskanerkloster 1802 durch Baden aufgelöst wurde, (die Klöster mit Besitz hatte schon vorher der katholische bayerische Kurfürst aufgelöst) war auch in Leimen kein Franziskanerpater mehr. Daher schreiben »die gehorsamsten Gemeindeleute von Sandhaußen« einen Brief an den Geistl. Rat Mittnacht, Pfarrer in Hofheim und Leiter des Vikariats Lampertheim. Weil dieser Brief interessante Einblicke gibt, sei er in großen Teilen aufgeführt:
»Hochwürdig Geistlich Vicariat! Die Orten Sandhaußen - Sandilien und Bruchhaußen gehören in die Pfarrey nach Leimen. - Die Kirche zu Leimen aber enthaltet nicht die Menschenzahl der Pfarrey wodurch es dann öfter geschah, daß zur Winterszeit oder anderem Unwetter die Fremde unter der Kirchenthüre oder gar vor der Kirche unter freiem Himmel ihre Andacht verrichten mußten. Hierüber beschwerten sich die Fremden besonders die Gemeinde Sandhaußen bei der Kirchen-Commission zu Mannheim mit dem bittlichen Antrag zu Haltung eines Geistlichen für die Kirche in Sandhaußen ein Gratiale (Vergütung) zu erhalten; die Kirchen-Commission sah die Billigkeit ein und ertheilte eine Anweisung alljährlich auf 100 fl - die besagte Kirche zu Sandhaußen bezogen nun 19 Jahre lang diese 100 fl und würde sie noch beziehen wenn nicht durch Aufhebung der Klöster die Haltung der Gottesdienste unterbrochen worden ... so machte die Gemeinde Sandhaußen ihrem Herrn Pfarrer den Antrag, gegen beziehung dieser ihnen von der Kirchen-Commission zu Haltung eines Geistlichen alljährlich verbrieften 100 fl den Gottesdienst in Sandhaußen so wie derselbe von dem Herrn Kloster Geistlichen verrichtet worden, zu halten. Der Herr Pfarrer zu Leimen willigte auch so weit in ihren Antrag ein, nur, daß er statt in Sandhaußen zu Sandillien binnieren (den zweiten Gottesdienst halten) wolle . . . . Wir haben allerdings Gründe, hiergegen gehorsamst uns zu beschweren, ... fürs erste ist Sandhaußen der Mittelpunkt von den 3 Filialorten ... zweitens ist Sandhaußen eine halbe Stunde von Leimen so wie Sandillien, nur mit dem Unterschied, daß der Weg nach Sandhaußen von Leimen aus noch bei weitem angenehmer und besser ist als jener nach Sandillien (St. llgen), wobei sich überdies noch die Gemeindeglieder von Sandhaußen anheischig machen auf den Fall wegen Unwetter der Weg nicht passabel seye, den Herrn Pfarrer durch einen Wagen oder Pferde abholen zu lassen ... drittens auf den Fall der Gottesdienst zu Sandillien gehalten würde so müßte die Gemeinde Bruchhausen eine halbe Stunde weitergehen, welche, zur Winterzeit oder anderen ungestümten Witterung gewiß in Anschlag zu bringen ist. viertens enthaltet Sandhaußen 63 familien Sandillien aber nur 15 bis 16 ... fünftens (hier ist lang ausgeführt, daß die 100 fl auf Sandhausen und nicht auf Sankt Ilgen bezogen sind, wenn man die rechtliche Seite des Falles bedenkt). Sollte aber der Herr Pfarrer dieß zu thun sich weigern (bitten wir) uns gnädigst zu erlauben, daß wir uns einen anderen Herrn Geistlichen zu Haltung unseres Gottesdienstes annehmen dürfen. « (FR)
Da uns dieser Brief nur in einer Abschrift erhalten ist, fehlen die Unterschriften Die Namen der Sandhäuser Katholiken kennen wir jedoch aus einer anderen Urkunde. Man scheint sich geeinigt zu haben, denn Pfarrer Franck von Leimen mußte 1804 dem Vikariat die Namen seiner Gemeinde samt Filialen melden (status animarum). Unter Sandhausen lesen wir: Becker, Biazolo, berberich, dauth, finzer, gängel, hallbauer, hardtmann, hermes (2 x), hilpertin, hippler, honig, Kilian, Kletti (2x), Keller, Klinglin, Knauber, gänzler, Kopp (4 x), lersch, Mayer (2 x), Matern (3 x), Meixner (2 x), Müller (5x), ludimag, persingin, petri (3x), Rauch, Rohrig, Rustaff, Sailer (2 x), Scheid (2 x), Schmittin, Stemler, Sterzenbach, Schneidern, trotter (2x), Ussmann, Willnauer, Ziglern. Unter Bruchhausen: baader, Bayer, doerr, hoeff, lig, Kein, Müllern, Schneider, Schickel, hoffelder (2x), Kilian, Schäffern, Engelharthin (7 Mägd, 5 Knecht bey Reformirten dienstherr (FR). Diese Meldung mit den Name diente dem Vikariat zur Überprüfung der Einhaltung der Osterpflicht (Beichte und Kommunion). Die strenge Fastenordnung, die damals noch gültig war, wurde wegen der schwierigen Zeitumstände gemildert, wie wir aus Hirtenbriefen entnehmen können.
Ab 1810 werden für Sandhausen eigene Kirchenbücher geführt, auf Anordnung der staatlichen Behörde in deutscher Sprache. Da der protestantische Landesherr gleichzeitig Bischofsrechte in seiner Kirche wahrnahm und Ähnliches auch in der katholischen Kirche versuchte, kam es öfters zu Spannungen. Impfung und jährliche Rekrutierung mußten in der Kirche verkündet werden. Von 1825-28 wird Sandhausen (wie auch Leimen) von Nußloch aus seelsorgerisch betreut, und nach einer Neueinteilung der Filialen ist bis 1838 Walldorf für Sandhausen und St. Ilgen zuständig. Wir haben noch die vom Ministerium des Innern genehmigte Gottesdienstordnung (229/109716): »Die Pfarrei Walldorf hat mit Hilfe des ihr noch im Laufe des Jahres zugehenden Kaplans 1) die Pastoration der beiden Orte (Sandhausen und St. Ilgen) im allgemeinen zu besorgen und insbesondere 2) denselben alle Sonn- und Feiertage morgens um 9 Uhr vollständigen Gottesdienst, e i n e n Sonntag mit Amt und Predigt, den a n d e r e n mit Amt und Christenlehre ... einmal zu Sandhausen, das andere mal zu St. Ilgen abwechselnd zu halten ... 3) die Haltung des nachmittäglichen Gottesdienstes an beiden Orten ist, alle Sonn- und Feiertage nach genau bestimmter pfarramtlicher Weisung durch die Schullehrer zu besorgen 4) die ersten Tage der Weihnachten, der Oster- und der Pfingstfeier wird Sandhausen den Gottesdienst haben, den zweiten in St. Ilgen 5) an den letzten Tagen der Karwoche ... haben die beiden Filialen keinen Gottesdienst, sondern sind verpflichtet, demselben zur Anerkennung ihrer Mutterkirche in Walldorf beizuwohnen 6) Am Fronleichnamstag hält Kaplan in Sandhausen morgens um 6 Uhr Frühmesse cum expositione SSmi (mit Aussetzung des Allerheiligsten) unter deutschen Volksgesängen darnach die Filialisten zum feierlichen Umgang im Pfarrort erscheinen 7) (Bittgang mit den Filialisten in den Fluren) 8) Der Kommunionunterricht ist in Walldorf ... damit ihnen mit der dortigen Jugend dieser Unterricht in Einförmigkeit ertheilt werde.« Weiter wird bestimmt, daß Trauungen und Taufen in den Filialorten selbst vollzogen werden und unter der Woche die Schule an beiden Orten einmal besucht wird. 8. April 1828 Dr. v. Vicari, Generalvikar
Der Unterzeichner war später in der Zeit des Kirchenkampfes in Baden Erzbischof und stand unter Hausarrest. Nach seinem Tod hatte die Diözese bis 1882 14 Jahre keinen Erzbischof mehr. Ab 1838 bis 1862 war dann wieder Leimen Mutterkirche der beiden Filialen. Wie arm die Sandhäuser Kirchengemeinde war, wird aus zwei weiteren Vorgängen deutlich: 1839 (229/91222) hatte der Blitz in die Kirche eingeschlagen, die Orgel war zerschmettert, einige Pfeifen geschmolzen und die Mensur unbrauchbar. Weil die Gemeinde allein das Geld nicht aufbringen konnte, bestimmte die Regierung des Unterrheinkreises in Mannheim deswegen eine Kollekte im Oberamtsbezirk, die von den Ortsvorständen zu erheben war. Von den 83 Gulden und 58 Kreuzern die einkamen, stammen immerhin 5 aus Sandhausen. Die Reparatur führte ein Orgelbauer aus Nußloch aus.
1854 (FR 24 848) kam es wegen Vermietung der Kirchenspeicher Sandhausen und St. Ilgen zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen dem Ordinariat und der Regierung des Unterrheinkreises. Das Ganze kam so: Der neue Pfarrer von Leimen trug Bedenken gegen die Vermietung der Kirchenspeicher zum Trocknen von Tabak und Hopfen und legte Einspruch dagegen ein, zumal die Kirchenspeicher nur durch die Kirche begangen werden können. Mieter hätten sogar eigene Schlüssel, der in St. Ilgen sei Nichtkatholik, der andere wohl Katholik, führe aber in Wirtshäusern gehässige Reden gegen die Kirche und habe sich auch schon an fremdem Eigentum vergriffen. Die Regierung lehnte den Einspruch als ebenso unbegründet wie gehässig ab, zumal das Ganze zum Vorteil des Stiftungsfonds dieser Gemeinden sei. Das Ordinariat verbat sich den Ton, stimmte aber unter der Bedingung, daß der Schlüssel bei der Kirche bleibe, der weiteren Verpachtung zu, »weil auch in früheren Jahren solche Verpachtungen geschehen sind und die Local Kirchenfonds dieser kleinen Gewinne dringend bedürfen «.

